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 | | | UNSERE BEGLEITHUNDE PRÜFUNG VOM 5. JULI 2003 | |
Termine:
AUF ANFRAGE
Hundeübungsplatz Tierheim Remscheid
Prüfer : Michael Simon
Prüfungsordnung in der Fassung vom 01. Mai 2003
Zweck der Prüfung
Die Prüfung soll zeigen, daß der Hund so erzogen und ausgebildet ist, das er sich zu Hause und in der Öffentlichkeit nicht störend, belästigend oder gefährdend verhält, und das man sich überall ohne Beanstandungen bewegen kann. Die Prüfungsordnung soll außerdem die Leichtführigkeit der Hunde herausstellen. | | | |
Allgemeine Bestimmungen
Die Prüfung kann das ganze Jahr hindurch auf einem Übungsgelände oder Sportplatz abgehalten werden. Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung beträgt 12 Monate. Die Prüfung wird vom Verein mehrfach im Jahr durchgeführt. Die einzelnen Fächer werden mit den Noten | | | |
| bewertet. | | Zeigt der Hund in einem Fach keine Leistung, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Für das Bestehen der Prüfung ist eine Durchschnittsnote von "Genügend" erforderlich. Nach Bestehen der Prüfung erhält der Führer hierüber eine Bescheinigung aus der die Durchschnittsnote ersichtlich ist.
Die Prüfung kann auch bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden. Die Teilnehmer unterwerfen sich mit ihrer Meinung dem Urteil der Prüfer.
Voraussetzungen für Kursteilnehmer | |
a) Hundehalter
Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes; eine Mitgliedschaft im Verein ist nicht erforderlich. Bei Kursbeginn ist das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen und ein gültiger Impfausweis vorzulegen.
b) Hunde
Zugelassen sind alle Hunde. Bei der Zulassung ist zu berücksichtigen, daß der Hund bei der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein muß. Verhaltensgestörte oder in ihrem Verhalten sehr problematische Hunde können nicht angenommen werden, da im Rahmen der Vorbereitungskurse keine Verhaltenstherapie angeboten werden kann. Anlagehunde müssen von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit sein. Ein einheitliches Grundniveau der Teilnehmer ist anzustreben.
c) Teilnehmerzahl
An einem Prüfungstag dürfen höchstens 15 Hunde von einem Prüfer bewertet werden; die Mindestzahl für eine Prüfung beträgt vier Hunde. | |
Prüfungsfächer
1. Leinenführigkeit
Der angeleinte Hund hat sich bei jeder Gangart dicht an der linken Seite auf der Höhe des Führers zu bewegen. Auf Anordnung des Prüfers ist die Übung im normalen, langsamen Schritt und Laufschritt vorzuführen, wobei Rechts-, Links- und Kehrtwendungen einzuhalten sind. Ein Kommando ist nur beim Angehen und Wechsel der Gangart zulässig. Bleibt der Führer stehen, so hat sich der Hund auf einmaliges Zeichen sofort an die linke Seite des Führers zu setzen. Die Führleine muß während des Führens lose hängen. Alle anderen Einwirkungen des Führers sind nicht erlaubt. Auf Anweisung des Prüfers geht der Führer mit dem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen und hat innerhalb der Gruppe mehrere Male stehenzubleiben. Die Gruppe bewegt sich einige Schritte auf und ab und durcheinander. Der Hund hat sich dabei unbeeindruckt zu verhalten.
2. Freifolge bei Fuß
Auf Anordnung des Prüfers wird der Hund abgeleint. Der Führer hängt sich die Leine um oder steckt sie in die Tasche. Nun folgt die gleiche Übung wie bei 1. beschrieben.
3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen.
Von der Grundstellung aus geht der Führer mit dem frei neben ihm sitzenden Hund auf das Hörzeichen "Fuß" oder dergleichen geradeaus. Nach ungefähr 10-12 Schritten hat sich der Hund auf das Zeichen "Platz" o.ä. hinzulegen oder auf das Kommando "Sitz" o.ä. hinzusetzen. Ohne andere Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzusehen, geht der Führer noch ungefähr 20 Schritte in gerader Richtung weiter, dreht sich zum Hund um und bleibt stehen. Auf Anweisung des Prüfers ruft der Führer seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund zu nähern und sich vor seinen Führer zu setzen. Danach wird der Hund angeleint.
4. Ablegen auf Entfernung
Der Hundeführer geht mit seinem Hund frei bei Fuß einige Schritte geradeaus und läßt ihn dann frei laufen. Ist der Hund 10-20 Meter vom Führer entfernt, so gibt dieser auf Anweisung des Prüfers ein Kommando, worauf sich der Hund zu setzen oder zu legen hat. Der Führer geht dann in normalem Schrittempo auf den Hund zu und an ihm vorbei. Nachdem er sich etwa 20 Meter vom Hund entfernt hat, kehrt er zum Hund zurück, läßt ihn sitzen und leint ihn an. Der Hund muß bis zur Aufforderung "Komm" an seinem Platz bleiben.
5. Ablegen und Außer-Sicht-Gehen Der Führer legt seinen Hund ab und geht außer Sicht, so daß ihn der Hund nicht sehen kann. Nach 5 Minuten kehrt der Führer wieder zu seinem Hund zurück, läßt ihn sitzen und leint ihn an. Er geht einige Schritte an der Leine weiter. Der Hund muß bis zur Rückkehr seines Führers liegen bleiben. Ein Aufrichten des Hundes bis zum Sitzen ist erlaubt. Der Hund soll beim Abholen nicht am Führer hochspringen.
Anmerkung: Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt nicht zur Meldung in den Gebrauchshundeklassen, bei internationalen, nationalen und clubinternen Schauen. | | | |
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